offizielle Homepage bei der NÜRNBERGER
Schadenmeldung (direkt bei der NÜRNBERGER!!!)
Mai 2009
NÜRNBERGER informiert:
Absicherung bei Berufsunfähigkeit ein Muss
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen des Rentenalters berufs- oder erwerbsunfähig. Wie man sich im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) vor hohen Einkommensverlusten absichern kann, erklärt Markus Hauptmann von GSH Finanzkonzept GmbH , einem Vertriebspartner der NÜRNBERGER
VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen.
Weshalb ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung notwendig?
Markus Hauptmann: Seit 2001 haben sich die Rahmenbedingungen in der Sozialversicherung weiter verschlechtert. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur noch, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer unter sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Rente. Die bereits früher bestehende Lücke zwischen Nettoeinkommen und Rente aus der Sozialversicherung wird damit noch größer.
Was kann eine private BU-Versicherung leisten und wie hoch sollte sie mindestens sein?
Markus Hauptmann: Die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung stellt nur eine Grundabsicherung dar. Um vor dem sozialen Abstieg zu schützen, bietet die private Versicherungswirtschaft deshalb die private BU-Versicherung an. Als berufsunfähig gilt, wer durch Krankheit oder Unfall für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der Versicherte erhält die vereinbarte Rente bis er wieder berufsfähig ist oder bis die Versicherung abläuft. Als Höhe der Rente sollte die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der zu erwartenden Leistung der Gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden.
Wie kann man sich konkret gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern?
Markus Hauptmann: Ich kann mich entweder mit einer selbstständigen Versicherung absichern oder mit einer Zusatzversicherung. Die NÜRNBERGER bietet beide Varianten an. Sie hat auch als erste Gesellschaft in Deutschland ihren Kunden die Chance eröffnet, im Rahmen einer selbstständigen BU-Versicherung von Kurszuwächsen auf den Kapitalmärkten zu profitieren. Mit ihrer NÜRNBERGER Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) hat sie für die Kapitalanlage den Ansatz mit Investmentfonds bzw. Fondsdepots gewählt. Das Ergebnis: Bei Vertragsende erhält der Kunde eine Kapitalauszahlung, die die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigen kann. Und im Falle einer Berufsunfähigkeit bekommt der Kunde gegen einen für die gesamte Laufzeit garantierten Beitrag eine garantierte Rente.
Die NÜRNBERGER bietet eine besondere „SchnellHilfe“. Was hat es damit auf sich?
Markus Hauptmann: Die NÜRNBERGER bietet bei schweren Erkrankungen zwei neue Lösungen: Die „SchnellHilfe Kapital“ ist ein Ergänzungsbaustein zu jeder BU-Renten-Zusatzversicherung oder Investment Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER, die „SchnellHilfe Rente“ eine Erweiterung zu jeder BU-Renten-Zusatzversicherung. Und so funktionieren sie: Nach Diagnose einer schweren Erkrankung des Versicherten wird an den Versicherten eine zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR frei wählbare Summe einkommensteuerfrei gezahlt bzw. die vereinbarte BU-Rente für 12 Monate geleistet. Unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Die SchnellHilfe-Leistungen werden bei folgenden fünf bzw. sechs Diagnosen gezahlt, die 80 bis 85 Prozent aller schweren Krankheiten abdecken: Schlaganfall, gutartiger Hirntumor, Herzinfarkt, Nierenversagen und Krebs (zusätzlich Bypass-Operation bei SchnellHilfe Rente). Liegt auch bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vor, wird zusätzlich bei SchnellHilfe Kapital die vereinbarte BU- bzw. Pflegerente gezahlt.
März 2009
NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge:
Unvorstellbares lässt sich regeln
Der Tod und die eigene Bestattung sind für viele Menschen ein Tabuthema, das sie lieber verdrängen. Wer sich jedoch rechtzeitig von Fachleuten beraten lässt, fühlt sich selbst wohler und befreit die Familienangehörigen von zusätzlichen Belastungen. Neben organisatorischen Fragen ist vor allem die finanzielle Vorsorge wichtig, betont Markus Hauptmann von der Generaldirektion GSH Finanzkonzept GmbH der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe in Bönen und NRW.
Kann eine Beerdigung zur finanziellen Belastung werden?
Markus Hauptmann: Eine durchschnittliche Bestattung kostet 5.000 Euro, doch laut einer Emnid-Studie weiß jeder dritte Deutsche nicht, wovon die Kosten im Todesfall bezahlt werden sollen. Ohne finanzielle Vorsorge müssen die Bestattungskosten von den Angehörigen oder Erben getragen werden. Das bedeutet aufgrund des ersatzlosen Wegfalls des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2004 und den stetig steigenden kommunalen Gebühren für immer mehr Bürger eine enorme Belastung.
Was kann ich tun, damit existentielle Probleme erst gar nicht entstehen?
Markus Hauptmann: Die NÜRNBERGER hat zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. eine Versorgungslösung geschaffen: Menschen können bis zu ihrem 80. Lebensjahr eine Bestattungsvorsorge abschließen, ganz ohne Gesundheitsfragen. Wir berücksichtigen in unseren Vorsorgemodellen alle persönlichen Wünsche – von der schlichten Bestattung bis zur exklusiven Beisetzung mit gehobener Trauerfeier – und nehmen den Angehörigen die nötigen Formalitäten ab. Die Zusammenarbeit mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH garantiert neben der finanziellen Vorsorge eine eingehende Beratung sowie die Organisation und Durchführung der vereinbarten Beisetzung.
Und wie sieht die Finanzierung der Bestattungsvorsorge aus?
Markus Hauptmann: Neben der Bestattungsvorsorge kann eine zusätzliche Sterbegeldversicherung mit abgeschlossen werden. Die maximale Versicherungssumme beider Verträge liegt bei 12.500 Euro. Die finanzielle Absicherung kann entweder in Form einer Einmalzahlung oder durch monatliche Beiträge erreicht werden. Sollte die Ablaufleistung der Versicherung höher sein als die tatsächlichen Kosten, wird der Restbetrag an die Angehörigen ausgezahlt. Darüber hinaus bietet die NÜRNBERGER noch zwei Zusatzpakete an, mit denen zum Beispiel die Kosten für Friedhofsgebühren oder für die Grabpflege abgedeckt werden.
10.01.2009
Jetzt vorsorgen:
Riester-Rente so attraktiv wie nie
Private Zusatzvorsorge ist heute ein Muss für ein finanziell abgesichertes Leben im Alter, denn die gesetzlichen Rentenansprüche werden nur den wenigsten Arbeitnehmern genügen, betont Markus Hauptmann von der Generalagentur GSH Finanzkonzept GmbH der NÜRNBERGER Versicherung in Bönen und Umgebung. Dies hat auch der Staat erkannt und fördert deshalb die sog. Riester-Rente in Form von Zulagen bzw. Steuerersparnis. Bereits mehr als 10 Millionen Bundesbürger haben sich für diese attraktive Altersvorsorge entschieden.
Warum sollte man gerade jetzt „Riestern“?
Markus Hauptmann: 2008 hat die Riester-Rente ihre höchste Förderstufe erreicht und ist damit noch lukrativer: Einschließlich Zulagen können ab sofort gefördert bis zu 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 EUR pro Jahr, eingezahlt werden. Bisher bekamen „Riester-Sparer“ für sich selbst 114 EUR Grundzulage sowie für jedes Kind 138 EUR. Zum 1. Januar 2008 hat sich der staatliche Zuschuss für jeden Förderberechtigten auf 154 EUR plus 185 EUR pro Kind erhöht. Junge Familien profitieren noch mehr: Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind, wurde die Kinderzulage sogar auf 300 EUR angehoben. Zulageberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich sogar noch einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Wer erhält die Zuschüsse?
Markus Hauptmann: Förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer oder Selstbständige, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte. Auch die Ehepartner eines förderfähigen Angestellten oder Beamten können sich ihre Altersversorgung mit einer Riester-Rente sichern.
Gibt es neben der staatlichen Förderung noch weitere Vorteile?
Markus Hauptmann: Um das Kapital der Sparer zu schützen, hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erlassen. Damit dies nicht auf Kosten der Rendite geht, hat sich die NÜRNBERGER Lebensversicherung etwas einfallen lassen: Ein neues Sicherungsverfahren ermöglicht mit der NÜRNBERGER ZulagenRente Doppel-Invest eine völlig neue fondsgebundene Riester-Rente. Dabei kann ein wesentlich größerer Teil für die Anlage in Fonds verwendet werden.
Was heißt Doppel-Invest?
Markus Hauptmann: Doppel-Invest bedeutet, dass in zwei Investments angelegt wird: Der NÜRNBERGER Garantiefonds gewährleistet die obligatorische Garantie zum großen Teil. Er bietet während des Absicherungszeitraums eine Höchststandsgarantie von 80 Prozent. Der übrige Teil wird in einen zweiten Fonds oder ein Depot aus der Palette der NÜRNBERGER angelegt. Durch das neue Garantie-Sicherungsverfahren können schon bei mittleren Laufzeiten und normalem Börsenverlauf bis zu 100 Prozent in Fonds angelegt werden.
Wie kann man sich die Rendite vorstellen?
Markus Hauptmann: Die Renditechancen, und damit bei Ablauf die Renten, liegen deutlich über den branchenüblichen fondsgebundenen Riester-Renten – bis zu 90 Prozent. Konkret sieht das so aus: Steigt der Fonds jährlich um 8 Prozent, stehen für einen heute 35-jährigen Versicherten bei einem Monatsbeitrag von 100 EUR mit 65 Jahren 133.000 EUR zum Verrenten zur Verfügung, gegenüber rund 80.000 EUR bei einer branchenüblichen fondsgebundenen Riester-Rente. Bei einem Anstieg von 10 Prozent sind es sogar 193.000 EUR statt etwa 100.000 EUR. Die tatsächliche Fondsentwicklung kann man natürlich nicht vorhersagen, aber das Beispiel illustriert die Chancen der ZulagenRente Doppel-Invest – und das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhaltungs-Garantie.
20.09.2004
NÜRNBERGER informiert:
Lebensversicherungen wegen Hartz IV nicht voreilig kündigen
Die im Rahmen des Hartz-IV-Gesetzes beschlossene Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe im neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) sorgt für große Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem die Anrechnungskriterien für das Vermögen beunruhigen viele Betroffene, gerade auch in Bezug auf bestehende Lebensversicherungsverträge. Warum die neuen Regelungen kein Grund zur Panik sind, erklärt Markus Hauptmann von der Grieger Schwarze Hauptmann GmbH, Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen.
Frage: Welches Vermögen wird beim ALG II angerechnet?
Markus Hauptmann: Grundsätzlich gilt: Zum Vermögen zählt nahezu alles, also Bargeld, Sparkonten, Wertpapiere, Fonds und Aktien, auch nicht selbst genutzte Immobilien oder der Zweitwagen. Bevor man Anspruch auf ALG II geltend machen kann, muß das Vermögen für den Lebensunterhalt aufgebraucht sein. Es gibt aber Freibeträge, durch welche die Ersparnisse bis zu einer bestimmten Höhe unangetastet bleiben. Außerdem gibt es Vermögen, das von der Verwertung (= Anrechnung) ausgeschlossen ist: Dazu zählen selbst genutzte Wohnungen und Häuser, solange sie eine angemessene Größe haben, ein angemessenes Auto, solange es kein Luxusmodell ist, sowie angemessene Haushaltswaren wie Elektrogeräte, Möbel und sogar wertvolle Erinnerungsstücke.
Frage: Wie viel anrechenbares Vermögen darf man insgesamt behalten?
Markus Hauptmann: Jedem Empfänger von ALG II und seinem Partner steht ein Grundfreibetrag von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr zu, mindestens 4.100 Euro, maximal 13.000 Euro. Darüber hinaus gibt es für jeden Empfänger einen Freibetrag über 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Ein Beispiel: Bei einem alleinstehenden 40jährigen liegt der Freibetrag bei 8.750 Euro (40 x 200 plus 750). Ein Ehepaar im gleichen Alter erhält das Doppelte. Jedes Kind erhält einen weiteren Freibetrag von 4.100 Euro. Für Arbeitslose, die vor dem 2. Januar 1948 geboren wurden, gilt sogar ein höherer Grundfreibetrag: 520 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch 33.800 Euro. Übersteigen die Ersparnisse diese Freigrenzen, hat der Arbeitslose solange keinen Anspruch auf ALG II, bis sie erreicht sind.
Frage: Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus? Muß ich meine Lebensversicherung verkaufen?
Markus Hauptmann: Auf keinen Fall sollten Lebensversicherungsverträge voreilig gekündigt werden. Zwar zählen bestehende private Renten- und Lebensversicherungsverträge zum anrechenbaren Vermögen, wenn sie vor Eintritt in den Ruhestand gekündigt und somit ausgezahlt werden können. Allerdings muß das Vermögen nicht nur verwertbar, sondern dessen Verwertung muss auch wirtschaftlich zumutbar sein: Ist der Wert des Vertrages um mehr als zehn Prozent geringer als die bisher eingezahlten Beiträge, dann ist eine Vertragsauflösung nicht notwendig. Das betrifft vor allem junge Verträge in den ersten Jahren. Für Lebens- und Rentenversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, gelten zusätzlich noch einmal Freibeträge von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr, maximal 13.000 Euro pro Person. Damit können Empfänger von ALG II sowohl die Grundfreibeträge als auch die Altersvorsorge-Freibeträge für Lebensversicherungen nutzen. Voraussetzung dafür ist die Vereinbarung eines sogenannten Verwertungsausschlusses. Um diese Möglichkeit sinnvoll nutzen zu können, sollte sich der Kunde darüber ausführlich von seinem Versicherungsbetreuer beraten lassen. Dieser kann jederzeit nach Blick in die Bestände den tatsächlichen Rückkaufswert bestätigen.
Frage: Was ist die Voraussetzung für diesen Verwertungsausschluß?
Markus Hauptmann: Der Versicherungsvertrag muß bis zum Ruhestand abgeschlossen sein. Wurde mit der Versicherung ein Verwertungsausschluß vereinbart, kann dieser Vertrag weder abgetreten, verpfändet oder beliehen noch vorzeitig gekündigt werden. Man kann seine Lebens- und Rentenversicherung umschreiben lassen, also den Verwertungsausschluß und eine evtl. damit notwendige Vertragsanpassung bei der Versicherung auch nachträglich veranlassen. Da es gesetzlich ausreichend ist, wenn der Verwertungsausschluß vor Beantragung des ALG II vorgenommen wird, besteht kein Grund zur Panik.
Frage: Sind auch andere Vorsorgeformen von Hartz IV betroffen?
Markus Hauptmann: Es gibt einige Vorsorge-Produkte, die gänzlich vor dem Zugriff des Gesetzgebers geschützt sind: Riester-Renten, Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge und Rentenversicherungen ohne Todesfalleistung. Auch über diese Vorsorgelösungen können die Versicherungsexperten umfassend informieren und damit Alternativen zur klassischen Kapitallebensversicherung aufzeigen.
Frage: Kann ich die Regelung umgehen, indem ich meine Versicherung an Dritte pro forma übertrage?
Markus Hauptmann: Ich rate dringend von dem Versuch ab, das Gesetz zu umgehen. Es ist unzulässig, falsche Angaben zu machen und kurz vor Antragstellung sein Vermögen oder die Versicherung auf Verwandte oder Freunde zu übertragen. In diesem Fall können die Behörden den Empfänger des Arbeitslosengeldes wegen absichtlicher Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit zur Rechenschaft ziehen. Generell kann ich nur an alle Betroffenen appellieren, nicht überstürzt zu handeln und sich von Experten eingehend beraten zu lassen, welche Notwendigkeiten einerseits und welche Möglichkeiten andererseits bestehen.
17.09.2004
NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge:
Auch Unvorstellbares läßt sich regeln
Der Tod und die eigene Bestattung sind für viele Menschen ein Tabuthema, das sie lieber verdrängen. Wer sich jedoch rechtzeitig von Fachleuten beraten läßt, fühlt sich selbst wohler und befreit die Familienangehörigen von zusätzlichen Belastungen. Neben organisatorischen Fragen ist vor allem die finanzielle Vorsorge wichtig, betont Markus Hauptmann von der Grieger Schwarze Hauptmann GmbH, Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen.
Kann eine Beerdigung zur finanziellen Belastung werden?
Markus Hauptmann: Eine durchschnittliche Bestattung kostet 5.000 Euro, doch laut einer Emnid-Studie weiß jeder dritte Deutsche nicht, wovon die Kosten im Todesfall bezahlt werden sollen. Ohne finanzielle Vorsorge müssen die Bestattungskosten von den Angehörigen oder Erben getragen werden. Das bedeutet aufgrund des ersatzlosen Wegfalls des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2004 und den stetig steigenden kommunalen Gebühren für immer mehr Bürger eine enorme Belastung.
Was kann ich tun, damit existentielle Probleme erst gar nicht entstehen?
Markus Hauptmann: Die NÜRNBERGER hat zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. eine Versorgungslösung geschaffen: Menschen können bis zu ihrem 80. Lebensjahr eine Bestattungsvorsorge abschließen, ganz ohne Gesundheitsfragen. Wir berücksichtigen in unseren Vorsorgemodellen alle persönlichen Wünsche von der schlichten Bestattung bis zur exklusiven Beisetzung mit gehobener Trauerfeier und nehmen den Angehörigen die nötigen Formalitäten ab. Die Zusammenarbeit mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH garantiert neben der finanziellen Vorsorge eine eingehende Beratung sowie die Organisation und Durchführung der vereinbarten Beisetzung.
Und wie sieht die Finanzierung der Bestattungsvorsorge aus?
Markus Hauptmann: Neben der Bestattungsvorsorge kann eine zusätzliche Sterbegeldversicherung mit abgeschlossen werden. Die maximale Versicherungssumme beider Verträge liegt bei 12.500 Euro. Die finanzielle Absicherung kann entweder in Form einer Einmalzahlung oder durch monatliche Beiträge erreicht werden. Sollte die Ablaufleistung der Versicherung höher sein als die tatsächlichen Kosten, wird der Restbetrag an die Angehörigen ausgezahlt. Darüber hinaus bietet die NÜRNBERGER noch zwei Zusatzpakete an, mit denen zum Beispiel die Kosten für Friedhofsgebühren oder für die Grabpflege abgedeckt werden.
23.06.2004
Private Unfall-Vorsorge:
Rund um die Uhr abgesichert
In Deutschland müssen sich jährlich rund neun Millionen Menschen nach einem Unfall in ärztliche Behandlung begeben, etwa eine Million Menschen sogar im Krankenhaus. Für manch einen von ihnen ändert sich das bisherige Leben dramatisch: Nicht nur körperliche und psychische Folgen, sondern auch finanzielle Belastungen können die Existenz von einem Tag auf den anderen bedrohen.
Wer sich durch seinen gesetzlichen Versicherungsschutz ausreichend versorgt fühlt, unterliegt einem gefährlichen Irrtum, warnt Markus Hauptmann von der Grieger Schwarze Hauptmann GmbH, eine Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen. Bei berufstätigen Erwachsenen ereignen sich 75 Prozent aller Unfälle in der Freizeit, bei Kindern sogar 80 Prozent. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet jedoch ausschließlich bei Unfällen, die bei der Arbeit (bzw. im Kindergarten, in der Schule/Universität) oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg passieren. Hausfrauen, Rentner, Selbständige und nicht Berufstätige sind überhaupt nicht gesetzlich versichert.
Auf der sicheren Seite ist dagegen, wer rechtzeitig privat vorsorgt. Die private Unfallversicherung schützt weltweit, rund um die Uhr egal ob im Haus, im Verkehr, beim Sport oder auf der Reise. Markus Hauptmann betont: Nur die private Unfall-Vorsorge allein bietet umfassenden Schutz bei bleibender Invalidität. Sie trägt beispielsweise eventuell die Kosten für Kur-Aufenthalte, fängt aber durch eine angemessen hohe Invaliditäts-Kapitalsumme auch Folgekosten, finanzielle Lasten, wie die Weiterzahlung von Krediten, sowie Einkommenseinbußen auf. Ein unzureichender Versicherungsschutz kann im Falle bleibender Invalidität nicht nur die eigene, sondern auch die familiäre Existenz gefährden.
Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung, maßgeschneidert auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände und das preisgünstiger, als viele glauben. Mit ihren variablen Summenhöhen und Leistungsarten läßt sich die Absicherung ganz flexibel dem jeweiligen persönlichen Bedarf anpassen, egal, ob als Versicherungsschutz für die ganze Familie, für Berufsanfänger, Selbständige oder Menschen im Ruhestand. Sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die Kranken- und Pflegeversicherung lassen Versorgungslücken, die unter anderem eine private Unfall-Vorsorge schließen kann.
29.03.2004
NÜRNBERGER informiert:
Unterversicherung gefährdet Lebenswerk
Jedes dritte mittelständische Unternehmen in Deutschland ist nach Erkenntnissen der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE nicht ausreichend abgesichert. Die Unternehmer riskieren damit ihr Lebenswerk. Ein Beispiel aus den Akten der NÜRNBERGER: Im vergangenen Jahr brannte ein mittelständischer Handwerksbetrieb in Nordrhein-Westfalen vollständig nieder. Der Handwerksmeister hatte das Betriebsvermögen (Einrichtung, Waren und Vorräte) nur für 160.000 Euro versichert. Der tatsächliche Ersatzwert belief sich dann aber auf über eine Million Euro. Somit bestand eine Unterversicherung von rund 85 Prozent. Unterversicherung kann im Schadenfall die Arbeit vieler Jahre zunichte machen, Arbeitsplätze kosten und Vorsorgepläne zerstören, warnt Markus Hauptmann von der Grieger Schwarze Hauptmann GmbH, eine Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen.
Es gibt viele Gründe für eine Unterversicherung: Zum einen ist da ein falsches Sicherheitsdenken, und zum anderen ein falsches Kostenbewußtsein: Damit die Beiträge für die Versicherung nicht zu hoch ausfallen, nimmt der Unternehmer lieber eine geringere Versicherungssumme. Oft wird aber auch der tatsächliche Ersatzwert des Unternehmens erheblich unterschätzt.
Deshalb sollte eine Wert-Analyse des Betriebs durchgeführt werden. Mit Hilfe eines Computerprogramms wird dabei ermittelt, welchen aktuellen Neuwert die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung hat inklusive Maschinen, Büromöbel und sonstigem Inventar. Meist reichen dazu vorhandene Inventarlisten oder die Anlagen-Datei. Das verursacht kaum Arbeit, garantiert aber eine ausreichende Deckung im Schadenfall. Und im Rahmen des NÜRNBERGER ProfiLine® Firmenschutzes ist sie kostenlos und führt zudem zu einem zusätzlichen Beitragsnachlaß.
Neben dem Neuwert des Betriebes sollten aber auch noch weitere Faktoren für einen umfassenden Versicherungsschutz beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel der sogenannte Ertragsausfall. Denn auch für Fixkosten wie Miete und Gehälter sowie entgangenen Gewinn kann man sich versichern lassen. Üblich sind hier Zahlungen von 12 Monaten. Beim NÜRNBERGER ProfiLine® Modul Inhalt sind es sogar bis zu 24 Monate. Nicht zu vergessen ist die Büroelektronik. Im Versicherungsfall gehen häufig auch Unternehmensdaten verloren, und das kann sehr schmerzen.
Viele Unternehmen zögern noch, sich wirklich umfassend abzusichern. Nach den Erkenntnissen von Markus Hauptmann erscheint vielen Unternehmern der Verwaltungsaufwand mit zahlreichen unübersichtlichen Versicherungsscheinen, unterschiedlichen Laufzeiten und Beiträgen sowie verschiedensten Ansprechpartnern einfach zu groß.
Um den Versicherungsschutz für Unternehmen übersichtlicher zu gestalten hat die NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE ihr Angebot für Firmenkunden unter dem Markennamen NÜRNBERGER ProfiLine® Firmenschutz zusammengefaßt. Der Versicherungsschutz läßt sich dabei wie bei einem Bausteinsystem aus einzelnen Modulen nach den individuellen Bedürfnissen zusammenstellen: Geschäftsinhalt, Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht, Transporterinhalt sowie Glas- und Werbeanlagen. Der Vorteil für den Unternehmer: Ein Vertrag, ein Gesamtbeitrag, ein Ansprechpartner. Durch Rabattierung beim Abschluß mehrerer Module kann ein Unternehmen Vergünstigungen gegenüber den separaten Versicherungen erhalten.
NÜRNBERGER ProfiLine® Firmenschutz richtet sich in erster Linie an mittelständische Betriebe (Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe).
19.01.2004
Angst vor dem Risiko
warum Frauen nicht für das Alter vorsorgen
Frauen kümmern sich zu wenig um ihre private Altersvorsorge. Das haben erst kürzlich wieder zwei repräsentative Studien gezeigt. Demnach trifft rund jede dritte Frau überhaupt keine Vorkehrungen für die finanzielle Sicherheit im Alter. Die Folge: Männer bekommen durchschnittlich fast doppelt soviel Rente wie Frauen.
Dazu Markus Hauptmann von der Grieger Schwarze Hauptmann GmbH, eine Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE in Bönen.
Frage: Wie stellt sich das Thema Frauen und Vorsorge aus Ihrer Sicht dar?
Hauptmann: Leider kann ich diese Erkenntnisse nur bestätigen. Nur ein geringer Prozentsatz der Lebensversicherungen bei der NÜRNBERGER wurden von Frauen abgeschlossen. Das ist natürlich sehr bedenklich, schließlich benötigen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr Kapital für ihr Alter. Wenn sich hier nichts ändert, droht eine weitreichende Altersarmut unter Frauen.
Frage: Welche Gründe gibt es für diese Entwicklung?
Hauptmann: Viele Frauen beschäftigen sich überhaupt nicht mit dem Thema Geldanlage und scheuen deswegen das Gespräch mit einem Berater. Dabei kann ihnen eine kompetente Beratung helfen, die Scheu zu nehmen und eine individuell passende Lösung zu finden. Oft hält auch die Sorge vor der ungewissen Zukunft ihres Berufslebens Frauen davon ab, langfristige Verträge abzuschließen. Dabei ist es gerade bei der Lebensversicherung so: Je länger der Vertrag läuft, umso besser die Rente. Und inzwischen gibt es auch Vorsorgemöglichkeiten, die die notwendige Flexibilität aufweisen.
Frage: Welche Form der Vorsorge ist für Frauen die beste?
Hauptmann: Das kann man so allgemein nicht beantworten. Ich habe beobachtet, daß Frauen meist risikoscheuer sind als Männer. Dennoch wäre es ein Fehler, wenn sie ihr Geld nur auf ein Sparbuch legen. Es gibt viele Möglichkeiten der sicherheitsorientierten Altersvorsorge. Welche die individuell beste ist, das kann man aber nur in einem persönlichen Gespräch mit einem kompetenten Berater klären.
Frage: In der Europäischen Union gibt es Überlegungen, die Versicherungstarife von Männern und Frauen aneinander anzugleichen. Sollten Frauen warten, bis dies beschlossen und umgesetzt ist?
Hauptmann: Das kann ich nicht empfehlen. Sollten diese Überlegungen in die Praxis umgesetzt werden, wird dies noch viele Jahre dauern. Und in dieser Zeit könnten sich Frauen durch den Zinseszins-Effekt schon ein ganz beachtliches Kapital aufbauen. Mit der privaten Altersvorsorge kann man nicht früh genug beginnen.
22.07.2003
Urlaubszeit ist Einbruchzeit
Wann hilft die Hausratversicherung ?
Einbrecher haben immer dann Hochsaison, wenn andere Urlaub machen. Neben wirksamen Sicherungen an Haus und Wohnung ist deshalb ein guter Versicherungsschutz besonders wichtig. Eine Hausratpolice mit ausreichender Versicherungssumme kommt für sämtliche Einbruchschäden auf und ersetzt gestohlene Wertgegenstände genauso wie die verwüstete Wohnungseinrichtung.
Nach den Worten von Markus Hauptmann, von der Generalagentur Grieger Schwarze Hauptmann, eine Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE muss man allerdings auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Ist sie zu niedrig, wird im Ernstfall nur ein Teil des Schadens ersetzt.
Es gibt eine Methode, mit der man eine sogenannte Unterversicherung vermeiden kann. Versicherungen bieten die Möglichkeit einer pauschalen Deckungssummen-Ermittlung. Dabei wird die Quadratmeterzahl der Wohnung mit einem fixen Betrag multipliziert. Bei der NÜRNBERGER beispielsweise kann man zwischen einer normalen und einer gehobenen Wohnungsausstattung wählen. Alternativ kann man zwar auch sämtliche Gegenstände in der Wohnung in einer Inventarliste erfassen und so den tatsächlichen Wert des Hausrats ermitteln. Dies ist jedoch sehr aufwendig und nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Und wenn diese Liste nicht ständig aktuell gehalten wird, besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Kaufbelege aller größeren Anschaffungen mit den dazugehörigen Fotos sollten auf jeden Fall sicher außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden. Laut Markus Hauptmann läßt sich mit solchen Unterlagen ein Schadensfall viel leichter regulieren.
Bargeld und Schmuck sollten keinesfalls für längere Zeit im Haus zurückgelassen werden für diese gelten übrigens Entschädigungsgrenzen.
Exklusiv bei der NÜRNBERGER: Der SchutzEngel für die ganze Familie. Der Kunde erhält auf Wunsch Adressen und Telefonnummern von Haushütern, Schlüsseldiensten, Fachleuten für Alarmanlagen. Und wenn etwas während des Urlaubs passiert ist, organisiert die NÜRNBERGER den Reiserückruf, übernimmt die Kosten für Fahrt und Übernachtung, auch zur Nachreise an den Urlaubsort. Evtl. notwendige Bewachungskosten und Leihgebühren für entwendete oder zerstörte Fernsehgeräte und Computer werden ebenfalls ersetzt.
Trotz Versicherung sollte das Vorbeugen nicht vergessen werden: Markus Hauptmann empfiehlt zur Einbruchsverhütung solide mechanische Sicherungen, die von Einbrechern nur schwer überwunden werden können. Dazu zählen sogenannte Querriegelschlösser mit Sperrbügel sowie hochwertige Schließzylinder und einbruchhemmende Schließbleche.
03.06.2003
Lebensversicherung:
So sparen Unverheiratete Steuern
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, werden gegenüber Verheirateten vom Finanzamt vielfach benachteiligt. Angesichts der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte wird sich dies so bald auch nicht ändern. Markus Hauptmann von der Generalagentur Grieger Schwarze Hauptmann, Agentur der NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE, hat eine Empfehlung, wie Unverheiratete zumindest bei der Lebensversicherung Steuern sparen können.
Die steuerliche Benachteiligung für Besitzer von Lebensversicherungen sieht derzeit so aus: die Versicherungssumme, die der begünstigte Lebensgefährte im Todesfall des Versicherten erhält, wird steuerlich wie eine Erbschaft behandelt. Wegen seines wesentlich höheren Steuerfreibetrags von derzeit 307.000 EUR wird dem hinterbliebenen Ehepartner im Versicherungsfall wenig oder gar keine Erbschaftssteuer abgezogen. Dagegen wird der Lebenspartner, der keinen Trauschein vorweisen kann, mit Ausnahme eines geringen Freibetrags von 5.200 EUR voll mit der Erbschaftssteuer belastet.
Hier hilft laut Markus Hauptmann ein einfacher Kniff schon bei Vertragsabschluß: wenn der Hauptverdiener in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für seine Partnerin etwa mit einer Risiko-Lebensversicherung vorsorgen möchte, sollte die Partnerin als Versicherungsnehmerin den Vertrag abschließen. Sie versichert in der Police dann nicht ihr eigenes Leben, sondern das Leben des Hauptverdieners. Die Beiträge können trotzdem von seinem Konto kommen. So ist die Versicherungssumme bei Auszahlung ganz von der Erbschaftssteuer befreit.

