Hier finden sie eine Übersicht der Absicherungen für Unternehmen

Aktuelles

Vermögensaufbau

Personen – Versicherungen

Bei der Personenversicherung liegt die versicherte Gefahr unmittelbar in der körperlichen Sphäre einer natürlichen Person selbst. Zu ihr zählen die Unfallversicherung, die Lebensversicherung und die Krankenversicherung.

Gruppen-Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.       
Da die gesetzliche Unfallversicherung Sie nur auf Arbeits- und Wegeunfällen schützt, sind Sie die restliche Zeit ohne Schutz.  
Die private Unfallversicherung bietet rund um die Uhr und weltweiten Versicherungsschutz.       
Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird nach der Gliedertaxe bestimmt.      
Weitere Leistungen können vereinbart werden (z.B. Todesfallentschädigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operation,...).

Sie sehen, eine private Unfallversicherung ist wichtig. Lassen Sie sich beraten. Wir helfen gerne weiter.

Sie können diese Leistung sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für Sie als Unternehmer absichern. Für Sie als Unternehmer kann es z. B. sehr wichtig sein, wenn eine „Schlüsselperson“ durch unfallbedingter Invalidität ausfällt und Sie sich einen Ersatz suchen und diesen teuer einarbeiten müssen.

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung umfasst die Krankheitskostenversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung.          
Die Beiträge berechnen sich nach dem für das Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand maßgeblichen Tarif.  
Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.      
Interessant ist die private Krankenversicherung für alle freiwillig Versicherten und alle Selbständigen.

Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EBU)

Für viele Selbständige, mit deren Tätigkeit der Umsatz steht und fällt, stellt sich eine besondere Versorgungsfrage: Was ist bei einem längeren Arbeitsausfall wegen Krankheit oder Unfall?        
Die Gewinne, von denen der Selbständige lebt, bleiben aus. Es fehlen Einnahmen, die sonst zu Deckung der Kosten beitragen.          
Eine Reihe von Betriebskosten fallen weiterhin an, z.B. Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, Mieten, Abschreibungen, Kreditzinsen, diverse Gebühren und Abgaben, Beiträge für Versicherungen, etc.

Die Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung (EBU) bietet in solchen Fällen den kompletten Versicherungsschutz. Ersetzt werden bei Krankheit, Quarantäne oder Unfall die fortlaufenden Kosten sowie die entgehenden Gewinne.

Die personenbezogene Grunddeckung kann zu einem besonders günstigen Beitrag um die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung für Sachschäden erweitert werden, die dann zahlt, wenn der Betrieb z.B. nach einem Brand, Einbruch, Sturm oder Leitungswasserschaden stillsteht.

Lebensversicherung / Berufsunfähigkeit

Die Lebensversicherung ist wohl die bekannteste und weitverbreitetste Versicherung überhaupt.           
Es gibt verschiedene Formen der Lebensversicherung. Auf der einen Seite gibt es die reinen Risikolebensversicherungen, bei denen nur das Todesfallrisiko abgesichert ist, zum anderen gibt es die Kapitallebensversicherung (Absicherung von Todes- und Erlebensfall).
Es gibt allerdings noch andere Arten der Lebensversicherung, wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung, Ausbildungsversicherung, usw.  
Man kann bei allen Formen der Lebensversicherung noch Zusätze mitversichern, wie die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung, Unfallzusatz-Versicherung, Todesfallschutzversicherung,...          
Bei uns ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch alleine versicherbar (ohne Trägertarif).        
Die Beitragskalkulation sowie die Berechnung und Bildung der Deckungsrückstellung ist detailliert geregelt.

Rentenversicherung

Was verdienen Sie jetzt?

Was verdienen Sie morgen?

Was bekommen Sie im Alter?

Die gesetzlichen Rentenbeiträge steigen, man soll erst mit 67 in Rente gehen können, und ob man wirklich die Rente bekommt, die einem heute ausgerechnet wird, ist fraglich.

Deshalb:            
Wenn Sie im Alter nicht kürzer treten wollen, sondern Ihr „Rentner-Dasein“ genießen wollen, dann sollten Sie sich frühzeitig um eine Rentenversicherung kümmern.            
Ob Riester, Rürup oder private Rente, wir helfen Ihnen bei der richtigen Wahl. 

Fragen Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Betrieb. Altersvorsorge (BAV)

Die Altersversorgung ruht auf drei Säulen (sog. Drei-Säulen-Modell). Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge. Damit Ihre Altersversorgung nicht wackelt, sollten Sie alle drei in Anspruch nehmen.     
Bei der BAV gibt es verschiedene Arten: Die arbeitgeberfinanzierte BAV (der Arbeitgeber zahlt die Beiträge) und die arbeitnehmerfinanzierte BAV (der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge).      
Je nach gewählter BAV macht man Einsparungen bei den Abgaben zur Sozialversicherung (bis 2008), oder bei den Abgaben zur Sozialversicherung (bis 2008)  und den Steuern.   
Wir können Ihnen alle 5 Wege der BAV anbieten (Direktversicherung, Unterstützungkasse, Pensionsfond, Pensionskasse, Pensionszusage.

Wir haben auch die Möglichkeit Zeitwertkonten einzurichten.

Sachversicherungen

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Als Firmeninhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen.           
Sichern Sie Ihr Risiko ab.

Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht      
Der Gesetzgeber verlangt, dass sich Ihre Betriebsstätte im sicheren und für andere ungefährlichen Zustand befindet (z.B. Streupflicht im Winter)

Haftung für Produktschäden 
Wer Waren herstellt haftet für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Herstellung ergeben. Gilt auch für Bäckereien, Fleischereien oder Gastronomie.

Wir übernehmen:           
- Prüfung (Ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)       
- Wiedergutmachung (Finanzielle Entschädigung, wenn der Anspruch begründet ist)      
- Abwehr (Wenn die Ansprüche unberechtigt sind)       
Rechtsstreit (Kommt es zum Rechtsstreit, führen wir den Prozeß für Sie und tragen die Kosten)

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Der Betrieb haftet für Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser.            
Nach dem Umwelthaftungsgesetz liegt eine Umwelteinwirkung dann vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

Wenn zum Beispiel die Lagerhalle brennt und das Feuer auf das Gebäude der Nachbarfirma übergreift.

Als Firmeninhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen.           
Sichern Sie Ihr Risiko ab.

Geschäfts-Inhaltsversicherung

Sachschaden – was dann?

Kostbare Sachwerte! Dafür haben Sie viel investiert. Geld, das Sie nicht verlieren wollen.         
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung     
- Computer, Hard- und Software          
- Vorräte, Rohstoffe, Verpackungen     
- Gebrauchsgegenstände von Inhabern und Betriebsangehörigen           
- Geleaste Werte, Eigentum von Kunden

Ersetzt bekommen Sie den Neuwert nach:         
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)  
- Leitungswasserschaden           
- Sturm, Hagel   
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck       
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
- Betriebsunterbrechungskosten

Elektronikversicherung

In fast allen Betrieben läuft heutzutage nichts mehr ohne elektrisch gesteuerte Technik. Das ist mehr als nur der PC im Büro: Telefon-, Fax- und Kopiergeräte gehören ebenso dazu wie Kassen, EDV-Anlagen, Rechner, Alarm- und Überwachungsanlagen die umfangreiche Medizintechnik, etc.

In diesen „Helfern“ stecken beachtliche Vermögenswerte. Sie sind ungeahnten Risiken ausgesetzt. Zwar können solche Anlagen im Rahmen der üblichen Geschäftsversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert werden. Diese Schadenursachen, die auch die Elektronikversicherung abdeckt, machen aber nur rund 10% der Schadenfälle an elektronischen Anlagen und Geräten aus.

Gegen gefahren wie Flüssigkeiten aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Über-/Unterspannung, Induktion, Kurzschluß, Implosion, Versengen, sowie Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung garantiert die Elektronikversicherung umfassenden Schutz.

Maschinenversicherung

Die Maschinenparks der Unternehmen werden technisch immer ausgereifter, immer komplexer. Doch werden diese Maschinen immer schadenanfälliger. Der Grund: Sie werden von Menschen gebaut, gewartet und programmiert.  
Durch steigende Lohn- und Lohnnebenkosten sind die Reparaturkosten immens gestiegen und werden noch weiter steigen. Dadurch können für den Betrieb enorme finanzielle Belastungen entstehen, wenn der Maschinenpark ausfällt.

Mit der Maschinenversicherung –der „Unfallversicherung für Maschinen“ – kann sich der Betreiber absichern.

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch menschliches Versagen wie Bedienungsfehler, Unvorsichtigkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit; Schäden durch technisches Versagen wie Kurzschluß, Überspannung, Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Materialfehler; Schäden von außen wie Sturm, Frost, Eisgang.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Gewerbl. Gebäudeversicherung

Am wichtigsten ist sie, wenn der Unternehmer selbst Eigentümer seiner Betriebsgebäude ist, denn für Gebäude wurde meist am höchsten investiert. Ebenso unverzichtbar ist sie für Mieter, wenn sie laut Mietvertrag bei Schäden zur Wiederherstellung verpflichtet sind.

Die Gebäudeversicherung leistet bei      
- Brand, Blitzschlag, Explosion  
- Leitungswasserschäden, incl. Bruch- oder Frostschäden an Rohrleitungen      
- Sturm- und Hagelschäden

Ebenso für:        
- Dekontaminierungskosten       
- Aufräumungs- und Abbruchkosten      
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten

Versichert werden die Gebäude einschl. Nebengebühren (wie Garagen) mit ihren Bestandteilen und Zubehör. Dazu zählen z.B. Außen- und Innenanstriche, Antennen, Markisen, Heizung, sanitäre Einrichtungen und Anlagen der Warmwasserversorgung. Ferner auch Grundstücksbestandteile wie Zaun, Mauer oder Grundstücksbeleuchtung.

Mietverlustversicherung

Beispiel:
Sie haben ein Ladenlokal vermietet, welches Sie noch nicht ganz abbezahlt haben. Dieses brennt ab. Ihr Mieter kündigt daraufhin den Mietvertrag. Ihre Bank bucht weiterhin die fälligen Raten ab, aber es kommt keine Miete mehr herein!

Was nun?          
Die Mietverlustversicherung deckt solche Kosten ab.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Glasversicherung / Werbeanlagen-Versicherung

Zerbrochene Scheiben zahlen Sie aus der „Portokasse“?

Für die Innen- (z.B. Glastüren, Glastrennwände, Glasscheiben von Schränken, Vitrinen oder Tischen, Spiegel, Glasmosaik, Aquarien, usw.) und Außenverglasung (z.B. Schaufenster, Schaukästen, Tür- und Fensterverglasungen aller Art, Sonnenkollektoren, Lichtkuppeln, Glasdächer, usw.) von Geschäftsbetrieben (Ladengeschäfte, Handwerksbetriebe, Arztpraxen,...) bietet die Geschäftsglasversicherung Schutz.          
Für Werbeanlagen wie Firmen- und Reklameschilder, Leuchtreklame, Transparente etc. wird eine Werbeanlagenversicherung benötigt.

Ersatz wird geleistet bei Zerbrechen von Glasscheiben z.B. durch Erschütterungen, Luftzug, Unvorsichtigkeit, Fremdeinwirkung jeglicher Art.

Beispiel:
Randalierer in der Fußgängerzone: Reihenweise werden Ladentüren, Schaufenster, Werbeanlagen und Beleuchtungen zerstört. Die Täter konnten nicht gefasst werden. Gesamtschaden an sechs Geschäften: Über 75.000 EUR.

Rechtsschutzversicherung

Ist es Ihnen auch schon aufgefallen? Recht haben und Recht bekommen sind heutzutage leider zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ihre Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten zu sorgen und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Zu den versicherten Kosten gehören die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts, sowie Gerichtskosten.   
Dies gilt für die bloße Beratung sowie die Rechtsverteidigung und die Rechtsverteidigung in allen rechtlich geregelten Verfahren.         
Bei drohender Haftstrafe wird ein zinsloses Darlehen für die Kaution gewährt.

Es werden z. B. folgende Vertragsarten angeboten: Verkehrs-RS, Familien-RS, Firmen-RS, Vereins-RS, Landwirtschafts- u. Verkehrs-RS, Wohnungs- u. Grundstücks-RS. Kombinationen sind möglich. Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte den Angeboten.

Kraftfahrtversicherung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das PflVG vorgeschrieben.   
Versicherte Personen sind neben dem Halter auch der Eigentümer, der Fahrer und die Beifahrer. Die Leistung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche .

Die Fahrzeugversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust ab, sie umfasst:            
a) Die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko): deckt Schäden durch Brand,  Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Kurzschlüsse an der Verkabelung ab.      
b) Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) umfasst außerdem Schäden durch            Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Beispiel:
Sie verursachen wegen Unachtsamkeit einen Auffahrunfall.        
Schaden: 8.000 EUR    
Bei Personenschäden kann der Schaden leicht in die Millionen gehen.   
Können Sie das dann alles selbst bezahlen?

Wir bieten auch sehr günstige Flottentarife an!!!

Transporterinhalt-Versicherung

Selbstverständlich wird das Transportfahrzeug versichert. Was ist aber mit der wertvollen Ladung?      
Unverzichtbarer Schutz wenn Sie häufig Arbeitsgeräte und Maschinen und/oder Lieferwaren befördern.

Sie schützt die Ladung vor Schäden durch:        
- Unfall des Kfz 
- Elementarereignissen, z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung   
- Brand, Blitzschlag, Explosion  
- Einbruch in das Fahrzeug / räuberischer Überfall         
- Diebstahl oder Unterschlagung des Kfz           
- Notbremsungen und Ausweichmanöver (SB10%, mind.250 EUR)   
- Vandalismus nach Einbruch in das verschlossene Kfz  
- Unfällen bei Be- und Entladen (SB 10%, mind. 250 EUR)

Beispiel:
Mit seinem Kleintransporter ist ein Computerhändler gegen einen Baum geprallt. Fahrbahnglätte. Der Transporter war mit hochwertigen Computerteilen beladen. Schaden: 90.000 EUR

Diverses

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Sonstiges