Hier finden sie eine Übersicht der Absicherungen für Privatkunden

Aktuelles

Vermögensaufbau

Bausparen

Je früher Sie anfangen, desto schneller geht Ihr langersehnter Wunsch in Erfüllung!

Denken Sie an eine eigene Wohnung, oder an ein eigenes Haus? Dann liegen Sie mit einem Bausparvertrag genau richtig, denn neben Ihrem Guthaben erhalten Sie in gleicher Höhe noch ein zinsgünstiges Darlehen.        
Auch wenn sich Ihre Wünsche ändern, liegen Sie mit Ihrem Bausparvertrag immer noch richtig, denn mit dem erreichten Guthaben Ihres Bausparkontos können Sie sich nach sieben Jahren noch ganz andere Wünsche erfüllen.

Vermögenswirksame Leistungen zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt. Bis zu 40 EUR im Monat bzw. 480 EUR im Jahr können auf einem Bausparkonto angelegt werden.
Sie erhalten 10% Arbeitnehmersparzulage, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen 17.900 EUR für Alleinstehende bzw. 35.800 EUR für Verheiratete nicht übersteigt.

Sie erhalten bis zu 4% Zinsen pro Jahr für Ihre vermögenswirksame Leistungen sowie für Ihre eigene Sparleistung.

Wollen Sie sich das entgehen lassen?

Investment - Fonds

Man unterscheidet bei den Investment-Fonds unter Aktienfonds, Immobilienfonds, Rentenfonds, Dachfonds, usw. 
Hierbei kann die bestmögliche Zinsentwicklung erzielt werden.

Ebenfalls ist es die flexibelste Möglichkeit sein Geld anzulegen.

Bei dieser Anlageform ist es wichtig, wie lange sie Ihr Geld für sich arbeiten lassen wollen. Wir können Ihnen von Renten- bis Aktienfonds alles anbieten. 

Kapitalanlagen / Bankdepot

Darlehen

Möchten Sie ein Haus bauen oder kaufen? Ihnen fehlt aber noch das nötige „Kleingeld“?

Mit den NÜRNBERGER Kooperationspartnern können Sie den Kaufpreises bzw. den Bauwert zinsgünstig finanzieren.        
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie doch einfach an, oder kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie.

Personen – Versicherungen

Bei der Personenversicherung liegt die versicherte Gefahr unmittelbar in der körperlichen Sphäre einer natürlichen Person selbst. Zu ihr zählen die Unfallversicherung, die Lebensversicherung und die Krankenversicherung.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.       
Da die gesetzliche Unfallversicherung Sie nur auf Arbeits- und Wegeunfällen schützt, sind Sie die restliche Zeit ohne Schutz.  
Die private Unfallversicherung bietet rund um die Uhr und weltweiten Versicherungsschutz.       
Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird nach der Gliedertaxe bestimmt.      
Weitere Leistungen können vereinbart werden (z.B. Todesfallentschädigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operation,...).

Sie sehen, eine private Unfallversicherung ist wichtig. Lassen Sie sich beraten. Wir helfen gerne weiter.

Lebensversicherung / Berufsunfähigkeit

Die Lebensversicherung ist wohl die bekannteste und weitverbreitetste Versicherung überhaupt.           
Es gibt verschiedene Formen der Lebensversicherung. Auf der einen Seite gibt es die reinen Risikolebensversicherungen, bei denen nur das Todesfallrisiko abgesichert ist, zum anderen gibt es die Kapitallebensversicherung (Absicherung von Todes- und Erlebensfall). 
Es gibt allerdings noch andere Arten der Lebensversicherung, wie z.B. die fondsgebundene Lebensversicherung, Ausbildungsversicherung, usw.  
Man kann bei allen Formen der Lebensversicherung noch Zusätze mitversichern, wie die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung, Unfallzusatz-Versicherung, Todesfallschutzversicherung,...          
Bei uns ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch alleine versicherbar (ohne Trägertarif).        
Die Beitragskalkulation sowie die Berechnung und Bildung der Deckungsrückstellung ist detailliert geregelt.  

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung umfasst die Krankheitskostenversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung.          
Die Beiträge berechnen sich nach dem für das Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand maßgeblichen Tarif. 
Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.      
Interessant ist die private Krankenversicherung für alle freiwillig Versicherten und alle Selbständigen, sowie Beihilfeberechtigte.        
Sie leistet für Arztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, etc.   
Die meisten angestellten Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, da sie unter der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.562,50 € liegen. Für diese Arbeitnehmer und Familienangehörigen ist eine Zusatzversicherung (z.B. Zahnzusatz, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung,...) interessant, da es bei der gesetzlichen Krankenversicherung massive Einschnitte gibt.

Rentenversicherung

Was verdienen Sie jetzt?

Was verdienen Sie morgen?

Was bekommen Sie im Alter?

Die gesetzlichen Rentenbeiträge steigen, man soll erst mit 67 in Rente gehen können, und ob man wirklich die Rente bekommt, die einem heute ausgerechnet wird, ist fraglich.

Deshalb:
Wenn Sie im Alter nicht kürzer treten wollen, sondern Ihr „Rentner-Dasein“ genießen wollen, dann sollten Sie sich frühzeitig um eine Rentenversicherung kümmern.
Ob Riester, Rürup oder private Rente, wir helfen Ihnen bei der richtigen Wahl. 

Fragen Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Sachversicherungen 

Haftpflichtversicherung

Laut Verbraucherzentrale ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung, die man benötigt.

Die PHV gewährt Deckung gegen Haftpflichtansprüche aus den Gefahren des privaten Lebens. Sie ist dazu da, um berechtigte Schadenersatzansprüche zu ersetzen und unberechtigte abzuwehren.

Beispiel: 
Der Besitzer eines Einfamilienhauses, streut im Winter nicht vor dem Haus und ein Passant kommt zu Schaden.
Schaden: 800 EUR

Bei der PHV werden meist pauschale Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie begrenzten Einschluss von Vermögensschäden angeboten.

Macht eine solche Versicherung nicht Sinn?

Denn nach den Grundsätzen des Zivilrechts sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie einen Schaden verschulden, oder in manchen Fällen reicht schon der Betrieb einer Anlage aus (Gefährdungshaftung).

SICHERN SIE SICH JETZT IHR JETZIGES UND ZUKÜNFTIGES VERMÖGEN!

Hausrat- / Glasversicherung

Zu Ihrem Hausrat gehören alle Sachen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch Ihres Haushaltes dienen. Ebenso wie Bargeld, Schmuck, Teppiche, alle Wertsachen einschließlich Antiquitäten bis zu ihren Begrenzungen.

Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem Hausrat durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz), Einbruchdiebstahl (Vandalismus), Raub, Leitungswasser (Leitungswasser, Rohrbruch, Frost) und Sturm (Sturm und Hagel).          
Der Einschluss einer Elementarschadenversicherung ist ebenfalls möglich.          
Versichert sind auch verschiedene Kostenarten wie Aufräumungskosten, Bewegungs- u. Schutzkosten, Rettungskosten, Schlossänderungskosten,...

Bei der Glasversicherung ist der Bruch an Gläsern wie Tischplatten aus Glas, Vitrinenscheiben, Ceran-Kochfeld usw. versichert.

Beispiel: 
Ein Sturm entwurzelt einen Baum. Dessen Äste zerschlagen Ihr Fenster und zerreißen Ihre Gardine.

Kraftfahrtversicherung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das PflVG vorgeschrieben.   
Versicherte Personen sind neben dem Halter auch der Eigentümer, der Fahrer und die Beifahrer. Die Leistung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche .

Die Fahrzeugversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust ab, sie umfasst:            
a) Die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko): deckt Schäden durch Brand,  Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Kurzschlüsse an der Verkabelung ab.      
b) Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) umfasst außerdem Schäden durch            Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Beispiel: 
Sie verursachen wegen Unachtsamkeit einen Auffahrunfall.        
Schaden: 8.000 EUR    
Bei Personenschäden kann der Schaden leicht in die Millionen gehen.

Können Sie das dann alles selbst bezahlen?

Rechtsschutzversicherung / Schutzbrief

Ist es Ihnen auch schon aufgefallen? Recht haben und Recht bekommen sind heutzutage leider zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ihre Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten zu sorgen und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Zu den versicherten Kosten gehören die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts, sowie Gerichtskosten.   
Dies gilt für die bloße Beratung sowie die Rechtsverteidigung und die Rechtsverteidigung in allen rechtlich geregelten Verfahren.         
Bei drohender Haftstrafe wird ein zinsloses Darlehen für die Kaution gewährt.

Es werden z. B. folgende Vertragsarten angeboten: Verkehrs-RS, Familien-RS, Firmen-RS, Vereins-RS, Landwirtschafts- u. Verkehrs-RS, Wohnungs- u. Grundstücks-RS. Kombinationen sind möglich. Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte den Angeboten.

DER SCHUTZBRIEF:  
Der Schutzbrief umfasst Leistungen wie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, bergen und abtransportieren des Fahrzeuges, Ersatzteilversand,...
Er beschränkt sich auf den versicherten Personenkreis der Kfz-Versicherung.

Hausversicherungen

Die unverzichtbare finanzielle Absicherung von Wohn-Immobilien für (buchstäblich) alle „vier Wände “- vom Keller bis zum Dach.

Inklusive:           
Nebengebäude (Garage, Gerätehaus,...), Gebäudebestandteile (Heizung, elektrische Anlagen, Türen, Fenster, Rollläden, fest verklebte Teppichböden, Tapeten, Wandverkleidungen,...), Klingel- u. Briefkastenanlagen, Müllboxen, Terrassen.

Wir leisten bei:   
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel, weitere Elementargefahren, Bruch- oder Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude oder an Zuleitungen innerhalb des Grundstückes, Folgekosten wie Aufräumungs- u. Abbruchkosten.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.    
Jedem Inhaber von Grund und Boden – sei es mit oder ohne Bebauung – ist vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden, seinen Besitz in sicherem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten (Verkehrssicherungspflicht).      
Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf alle Teile von Haus und Grundstück, die anderen zugänglich sind (z.B. Wege, Treppen,...). Der Besitzer hat für die Instandhaltung, Reinigung, Beleuchtung und Beseitigung von Gefahrenquellen (Nässe, Glätte,..) zu sorgen.

Geschäftsversicherung

Schützt vor den finanziellen Folgen eines Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahls-, Sturm- oder Elementarschadens.

Beispiele:           
- Eine noch glimmende Zigarette im Papierkorb genügt. Und der Betrieb brennt lichterloh.        
- Einbruchdiebstahl- die Einbrecher sind Profis, schneller als die Polizei; schleppen sie PC’s und Waren aus dem Geschäft, dabei hinterlassen Sie oft ein Bild der Verwüstung.

Leistungen u.a.:  
- Entschädigung bei Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Elementarschaden        
- Wiederherstellungskosten von Akten, Plänen, Dateien (siehe Deklaration)      
- Aufräumungs- und Abbruchkosten (siehe Deklaration)
- Überspannungsschäden durch Blitz (siehe Deklaration)           
Als ergänzender Versicherungsschutz ist die Betriebsunterbrechungs-Versicherung immer empfehlenswert.

Für die Kinder

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Sonstiges